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Wer in Deutschland ein Bordell betreiben möchte, braucht dafür eine Erlaubnis. Das ist geltendes Recht seit 1. Juli mit dem sogenannten Prostituiertenschutzgesetz. Doch von den geschätzten vier- bis fünfhundert Bordellen in Berlin hat bisher genau ein Betrieb eine Erlaubnis bekommen. Es handelt sich um einen Neuantrag aus dem Bezirk Mitte.
Mit der Bescheinigung über den Anmeldeversuch dürfen sie aber vorerst ihren Betrieb legal weiterführen. Alle anderen Prostitutionsstätten haben sich nicht einmal angemeldet. Der Grund, warum von gestellten Anträgen nur einer bewilligt wurde, liegt allerdings nicht bei den einzelnen Bezirksämtern, sondern bei der Wirtschaftssenatsverwaltung selbst.
Die erstellt aktuell in einer bezirksübergreifenden Arbeitsgruppe in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit und für Arbeit Anwendungsempfehlungen für die Bezirke aus, damit die Vorgaben berlinweit einheitlich umgesetzt werden. Im ersten Quartal des Jahres sollen diese Richtlinien stehen.
Erst danach können die Bezirke über die Anträge der Bordelle entscheiden, geht aus einer Anfrage an die Bezirksämter Mitte und Pankow hervor. Keiner wisse, was zu tun sei und es gebe keine Informationen aus den Bezirksämtern oder vom Senat darüber, ob und wann sie eine Erlaubnis erhielten. Die Unsicherheit der Betreiber rührt auch daher, dass die Frauen, die in Bordellen arbeiten , sich bislang nicht — wie gesetzlich vorgesehen — registrieren konnten.
Die Frist für die Anmeldung von Prostituierten lief ebenfalls am Dezember ab. Doch in Berlin war dies bislang noch nicht möglich, da die zentrale Anmeldestelle, die berlinweit vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg verwaltet wird, noch nicht eingerichtet wurde. Prostituierte, die sich fristgerecht registrieren wollten, bekamen ebenfalls nur eine Bescheinigung über den Anmeldeversuch.