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Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Zum 1. Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Darauf weisen die Stadt Pforzheim und das Landratsamt Enzkreis in einer gemeinsamen Pressemitteilung hin. Damit wird das seit bestehende Prostitutionsgesetz um weitere Rechte und Pflichte ergänzt, die sowohl die Prostituierten als auch die entsprechenden Gewerbetreibenden betreffen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist: Alle, die bisher schon als Prostituierte tätig waren, haben bis zum Dezember Zeit, sich zu melden.
Das Gleiche gilt für bereits bestehende Bordelle. Inhaltlich schreibt das neue Gesetz neben einer Kondompflicht bei gewerblichem Sex für Prostituierte eine behördliche Anmeldung, eine Gesundheitsberatung und eine vom Arbeitsbereich getrennte Wohnung vor; Bordelle und Ihre Betreiber müssen sich Kontrollen unterziehen. Praktisch sieht dies zukünftig so aus: In der Stadt, in der die Prostituierten überwiegend beruflich tätig sind, erhalten sie zunächst eine Gesundheitsberatung durch das Gesundheitsamt.
Danach melden sie sich persönlich bei der Stadt an, um eine Beratung zu bekommen. Von dort erhalten sie eine Bescheinigung, die bei der Arbeit mitzuführen ist. Es kann auch ein Alias beantragt werden. Auch der Ort der Dienstleistung ist unerheblich. Von der gesetzlichen Regelung erfasst sind künftig auch alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen wie Tantra-Massagen oder Escort-Begleitung anbieten.
Bordellbetreiber sind im Rahmen der Neuregelung ebenso verpflichtet, neben einer behördlichen Erlaubnis auch ein geeignetes Betriebskonzept vorzulegen. Dadurch sollen Sicherheits- und Hygienestandards sichergestellt werden.
Roeh enzkreis. Anfragen an die Stadt Pforzheim können an Michaela. Funck stadt-pforzheim. Sprungziele zum Kurzmenü zur Volltextsuche zum Hauptmenü zum Inhalt. Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.